Römisches Recht in germanischer Provinz
Seit den Feldzügen des Kaisers Augustus um 10 v.Chr. standen die linksrheinischen Gebiete unter römischer Herrschaft. Zur Verwaltung der später in die Provinzen Germania inferior und superior unterteilten Region gehörte die Einrichtung von Gerichtsstätten in römischen Siedlungen und Militärlagern, wo zunächst Statthalter, später spezielle Beamte wie Prätoren Recht sprachen. Weitere Feldzüge östlich des Rheins führten zu einer mehr oder weniger intensiven römischen Durchdringung bis zur Elbe. Seit 7 n.Chr. war Publius Quinctilius Varus Statthalter in Germanien und versuchte, die römische Herrschaft durch Straffung der Steuererhebung und Rechtsprechung auszubauen.
Das gezeigte Schulwandbild aus dem Tellus-Verlag entstand um 1952 und soll offenbar illustrieren, wie Varus bei der Durchsetzung römischen Rechts im rechtsrheinischen Germanien auf den Widerstand der skeptisch-aufrechten Bevölkerung stieß und damit zu deren späterem Aufstand beitrug, der in jene legendäre Schlacht mündete, die nach heutigen Wissensstand allerdings nicht im Teutoburger Wald, sondern bei Kalkriese im Wiehengebirge stattfand.
LAVNRW W, W 351 / Plakatsammlung Nr. 3660.