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Römisches Recht in germanischer Provinz

Donnerstag, 2. Januar 2025 - 12:04

Römisches Recht in germanischer Provinz

Seit den Feldzügen des Kaisers Augus­tus um 10 v.Chr. standen die linksrheini­schen Gebiete unter römischer Herr­schaft. Zur Verwaltung der später in die Provinzen Germania inferior und supe­rior unterteilten Region gehörte die Ein­richtung von Gerichtsstätten in römi­schen Siedlungen und Militärlagern, wo zunächst Statthalter, später spezielle Beamte wie Prätoren Recht sprachen. Weitere Feldzüge östlich des Rheins führten zu einer mehr oder weniger in­tensiven römischen Durchdringung bis zur Elbe. Seit 7 n.Chr. war Publius Quinctilius Varus Statthalter in Germa­nien und versuchte, die römische Herr­schaft durch Straffung der Steuererhe­bung und Rechtsprechung auszubauen.

Das gezeigte Schulwandbild aus dem Tellus-Verlag entstand um 1952 und soll offenbar illustrieren, wie Varus bei der Durchsetzung römischen Rechts im rechtsrheinischen Germanien auf den Widerstand der skeptisch-aufrechten Bevölkerung stieß und damit zu deren späterem Aufstand beitrug, der in jene legendäre Schlacht mündete, die nach heutigen Wissensstand allerdings nicht im Teutoburger Wald, sondern bei Kalk­riese im Wiehengebirge stattfand.

LAVNRW W, W 351 / Plakatsammlung Nr. 3660.

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