MAI: WETTKAMPF UNTER BESONDEREN BEDINGUNGEN
Nach beiden Weltkriegen lebten in Deutschland einige Hunderttausend Kriegsopfer mit bleibenden körperlichen und/oder psychischen Schäden. Diesen „Kriegsversehrten“ gewährte der Staat finanzielle, medizinische und andere Hilfen, um die gesellschaftliche Integration zu unterstützen.
Zudem förderte die Bundesregierung seit 1950 den Aufbau von Sportvereinen für Kriegsversehrte, die 1951 die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport (ADV) gründeten und 1952 Mitglied in der Deutschen Olympischen Gesellschaft wurden. Die ADV benannte sich 1957 um in Deutscher Versehrtensportverband, firmiert indessen seit 1975, als auch in der Gesetzgebung der Begriff „Versehrte“ durch „Behinderte“ ersetzt wurde, als Deutscher Behindertensportverband (DBS), der später auch als Nationales Paralympisches Komitee fungierte. 1956 waren 13000 Mitglieder organisiert, 2020 knapp 600.000.
Die Versehrtensportgruppen der Frühzeit legten offenbar besonderen Wert auf das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinschaft, das bei der Verarbeitung des persönlichen Schicksals helfen sollte. Eine Werbebroschüre des Versehrten-Sportverbands NRW von 1965 etwa kommentiert Bilder sporttreibender Versehrter mit Aufmunterungen wie „Wer den versehrten Leib noch übt, gewinnt sich selbst wieder“ oder „Entscheidend ist nicht, was verloren ging, sondern das, was erhalten blieb“.
LAV NRW W, T 407/Versehrtensportgemeinschaft Münster (Dep.), Nr. 8 und Nr. 10.